Verein

Der Vorstand der Büchsenschützenkompanie 1745 e.V. Blankenhain besteht aus unserem(r):

Hauptmann – Mathias Blöthner

Schützenmeister – Kersten Müller

Schriftführer – Holger Reichardt

Schatzmeisterin/ Schützenhausverantwortliche – Heike Peschke

Desweiteren sind im Ehrenrat:
Carsten Tews, Horst Menzel, Harry Knothe

(beschlossen am 17. September 2021 in der Jahreshauptversammlung)

 

Hauptmänner seit Neugründung

Die Hauptmänner seit der Neugründung 1993 waren:

von 1993 bis 1994 – Horst Menzel

von 1994 bis 2013 – Gerold Blöthner

von 2013 bis heute – Mathias Blöthner

Hier stellen wir unsere Räumlichkeiten und den Schießstand vor.

Bild 3Schießbahnen
Schiessstand

Bild Theke
Vereinsheim

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Satzung der Büchsenschützenkompanie 1745 e. V.
Stand: 17.09.2021

§ 1 Grundsätze des Vereins
Der Verein trägt den Namen „Büchsenschützenkompanie 1745 e. V.“. Er wurde am
31.03.1993 in Blankenhain wiedergebildet. Die Kurzbezeichnung lautet: „BSK 1745 e.V.“ Er
hat seinen Sitz in Blankenhain. Die Farbe des Vereins ist grün. Das Symbol beinhaltet eine
Schießscheibe mit Eichenlaub und Hut und zwei Büchsen gekreuzt.

§ 2 Ziele und Aufgaben
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck und Ziel des Schützenvereins ist es, altes Volksbrauchtum der Heimat zu erhalten
und den Schießsport zu fördern. Die Satzungszwecke werden insbesondere dadurch
verwirklicht, dass Traditionsveranstaltungen unter Beachtung der Gebräuche
durchgeführt und an solchen Veranstaltungen anderer Vereine teilgenommen wird.
Daneben wird den Mitgliedern Gelegenheit zur Ausübung des Schießsports geboten und
der Schießsport besonders auch durch Anleitung der Jugend gefördert und gepflegt.
3. Die Zielerreichung erfolgt selbstlos. Soweit Veranstaltungen schießsportlicher oder
geselliger Art durchgeführt werden, sollen sie in ihrer Gesamtheit dazu dienen, die
gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen.
4. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen
Gewinn. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Insbesondere dürfen keine Personen durch satzungsfremde oder unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Ausscheidende Vereinsmitglieder haben keinen
Anspruch auf vorhandenes Vereinsvermögen.
5. Der Schützenverein ist auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung
politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Schützenvereins kann jede natürliche Person werden, die im Besitz der
bürgerlichen Ehrenrechte ist und die öffentliche Achtung besitzt. Sie sollte die deutsche
Staatsbürgerschaft besitzen und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
2. Die An- und Abmeldung hat beim Hauptmann schriftlich zu erfolgen. Weitere
Verfahrensvorgaben regelt die Vereinsordnung. Über die Aufnahme in den Verein stimmt
der Vorstand ab.
3. Bei einfacher Stimmenmehrheit ist der Antragsteller in den Verein aufgenommen. Ein
Aufnahmeantrag kann durch die Mitgliederversammlung festgelegt werden. Eine
Abmeldung muss der Versammlung vorgelegt werden. Sie tritt zum darauffolgenden
31.12. in Kraft.

§ 4 Rechte und Pflichten
1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, zur Förderung der im Paragraphen zwei aufgeführten
Zwecke mit allen Kräften, besonders durch moralisch gute Führung und Beachtung des
Anstandes beizutragen. Die Rechte und Pflichten der schießsportlichen Veranstaltungen
regeln Schießordnungen.
2. Bei Pflichtverletzungen können durch den Ehrenrat auf Antrag des Vorstandes
Vereinsstrafen (Rügen, Arbeitsleistungen, Bußen bis zum Zweifachen der
Aufnahmegebühr eines männlichen Erwachsenen, der sofortige Ausschluss) verhängt
werden, wenn
* beim Mitglied einer der Gründe, nach denen lt. Paragraph 3 die Mitgliedschaft
ausgeschlossen ist , nachträglich bekannt wird oder
* das Mitglied durch unbeständiges bzw. vereinsschädigendes Verhalten Ärgernis
erregt oder
* das Mitglied die Satzung des Vereins oder die Vereinsordnung wiederholt fahrlässig
verletzt.
3. Der Ehrenrat hat das von Strafen bedrohte Mitglied vor der Entscheidung über den Inhalt
der Vorhaltungen zu informieren und ihm unter Fristsetzung die Möglichkeit zur
Stellungnahme zu geben.

§ 5 Vorstand
1. Der Schützenverein hat einen Vorstand, der die Bezeichnung „Schützenvorstand“ trägt.
Dieser vertritt den Verein im Sinne des § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich und
besteht aus 4 Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder wählen aus ihren Reihen folgende
Positionen:
a) Hauptmann
b) Schützenmeister
c) Schatzmeister
d) Schriftführer
2. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören der Hauptmann, der Schützenmeister und
der Schatzmeister an. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Je zwei von diesen Mitgliedern vertreten den Verein gemeinsam, wobei einer davon immer
der Hauptmann oder der Schützenmeister sein muss.
3. Das Amt eines Mitgliedes des Vorstandes ist ein Ehrenamt und mit keiner Besoldung
verbunden. Der Vorstand wird auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Er bleibt so lange im
Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.
4. Die Einladung zu einer Vorstandssitzung kann formlos erfolgen.
5. Der Vorstand kann zur Erledigung des Geschäftsführungsauftrages weitere beratende
Mitglieder berufen, die nicht stimmberechtigt sind.

§ 6 Mitgliederversammlungen
1. Der Verein ist verpflichtet, im Jahr mindestens drei Mitgliederversammlungen
abzuhalten.
2. Die Mitglieder sind zu jeder Versammlung durch den in jedem Quartal zu erstellenden
Plan einzuladen. Jede Versammlung ist beschlussfähig, in der sieben stimmberechtigte
Mitglieder anwesend sind.
3. Anträge zu einer Versammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie sind dem
Vorstand schriftlich vorzulegen. Mündliche Anträge während der Versammlung können
durch Mehrheitsbeschluss vertagt bzw. nicht behandelt werden.
4. Der Hauptmann oder in seiner Vertretung ein Vorstandsmitglied leiten die Versammlung.
Der Versammlungsleiter ist berechtigt, Unruhestifter aus der Versammlung
auszuschließen.
5. In jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Dieses ist vom Versammlungsleiter
und vom Protokollführer zu beurkunden.

§ 7 Geschäftsordnung
1. Die Mitgliederversammlung kann eine Vereinsordnung erlassen, deren Zweck es ist,
satzungsnachrangige Vorgaben aufzustellen. Außerdem kann die Versammlung den
Vorstand beauftragen, diese Vorgaben zu erarbeiten und zu erlassen.
2. Inhalt der Vereinsordnung können Vorschriften sein zur Rechts- und Verfahrensordnung,
zur Schießordnung oder zur Verwaltungsordnung. Die Vereinsmitglieder sind über
Änderungen der Vereinsordnung schriftlich zu informieren.

§ 8 Wahl und Abstimmungen
1. Wahlberechtigt ist jedes volljährige Mitglied. Dasselbe gilt für die Benennung und
Aufstellung eines Kandidaten und die Teilnahme an anderen Abstimmungen.
2. Falls kein Widerspruch eingelegt wird, kann über alle Anträge öffentlich durch
Handhochheben abgestimmt werden. Ansonsten sind alle Abstimmungen geheim.
3. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der stimmberechtigten
Anwesenden bei einer Mitgliederversammlung und müssen dem Hauptmann mindestens
14 Tage vor einer Versammlung schriftlich vorgelegt werden.
4. Bei Wahlen und Abstimmungen in Vereinsorganen gilt das Prinzip der einfachen
Mehrheit und die Wiederwahlmöglichkeit. Es sei denn, dass diese Satzung etwas anderes
bestimmt.
5. Die Wahl des unter Paragraph 5 benannten Schützenvorstandes erfolgt geheim in einer
Mitgliederversammlung.
6. Scheidet ein Schützenvorstandsmitglied oder ein Mitglied der Schießleitung vorzeitig aus,
so ist auf der nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzvertreter für die verbleibende
Amtszeit zu wählen.

§ 9 Ehrenrat
1. Der Ehrenrat besteht aus dem Hauptmann, einem weiteren Mitglied des Vorstandes als
Protokollführer, dem amtierenden Schützenkönig und drei weiteren Vereinsmitgliedern.
Der Hauptmann ist gleichzeitig Vorsitzender des Ehrenrates.
2. Die o. g. drei Mitglieder des Vereins und zusätzlich zwei Ersatzmitglieder werden von
diesem aus seiner Mitte in einer Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren
gewählt.
3. Scheiden gewählte Mitglieder des Ehrenrates aus ihrem Amt aus, so übernehmen die
Ersatzmitglieder nach ihrer Rangfolge bis zum Ende der Amtsperiode deren Aufgabe.
4. Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsmäßiger Einladung die Hälfte seiner
Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit gilt das -zur Beratung stehende Objekt
als abgelehnt.

§ 10 Kassenführung
Die ordnungsgemäße Buch- und Kassenführung wird durch mindestens zwei Kassenprüfer
wenigstens jährlich geprüft. Diese erstatten der Versammlung Bericht. Die Kassenprüfer
werden von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Direkte Wiederwahl ist nicht
zulässig.

§ 11 Finanzierungsgrundsätze
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge, Umlagen und sonstige Leistungen gefordert: Über
deren Höhe beschließt eine Mitgliederversammlung. Alle finanziellen Leistungen sind bis
zu dem von der Versammlung beschlossenen Termin, spätestens bis zum nächsten
Königsschießen zu entrichten.
2. Eintrittsgelder zu schießsportlichen oder geselligen Veranstaltungen können in einer
Versammlung festgesetzt werden.

§ 12 Auflösung
1. Solange der Schützenverein mindestens sieben Mitglieder hat, kann er weder durch
Beschluss einer Versammlung noch einer Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
2. Wenn der Verein in seinem im Paragraph zwei angegebenen Ziel und Zweck durch
politische oder sonstige Einwirkung behindert ist, so ist das gesamte Vermögen an die
Stadtverwaltung der Stadt Blankenhain zur Aufbewahrung zu übergeben.
3. Sollte der Verein aufgelöst werden oder entfallen die steuerbegünstigten Zwecke, so ist
das Vereinsvermögen der Stadtverwaltung der Stadt Blankenhain zu übergeben, die das
Vermögen für soziale Zwecke in der Stadt zu verwenden hat.

Blankenhain, den 17.09.2021

Mathias Blöthner (Hauptmann)

Holger Reichardt (Schriftführer)

Heike Peschke (Schatzmeister)

Kersten Müller (Schützenmeister)


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Geschichte, Entstehung, Neubegründung des Vereins

Es war im Sommer 1745 als der Studiosus Hindersin und der Gräfliche Kammerjäger Jägs in ihrem Bekanntenkreis den Vorschlag machten, in Blankenhain ein „Vogel- und Scheibenschießen“ abzuhalten. Dieser Gedanke fand sofort allseitige Zustimmung, nur bedurfte es zu seiner Ausführung der Genehmigung des Gräflichen Herrn. Da traf es sich denn günstig, dass damals gerade Graf Karl Friedrich von Hatzfeld sich in seiner „Residenz Blankenhain“ aufhielt. Unter Umgehung der Kanzlei wurde sofort der Gräfliche Kammerdiener Seltsam beauftragt, seinem Herrn die Wünsche der „Schützen“ vorzutragen und „die gnädigste concession zu einem Vogel- und Scheibenschießen auf den 24. Juni und etwas Reisig bei Ihrer Hochgräflichen Exzellenz auszuwürken.“ Der Graf willigte ein. 

In aller Geschwindigkeit wurde für das in wenigen Tagen stattfindende Fest eine Schießordnung aus neun Paragraphen entworfen. Der erste Paragraph lautete: „Es soll sich ein jeder alles Fluchens und liederlichen Schwöhrens, wie auch aller unnötigen Zänkereyen bei Strafe zwei Groschen enthalten.“ Gehalten wurde er jedoch nicht, denn die Rechnung für 1745 weist in ihren Einnahmen nicht wenige Strafgelder auf wegen „Fluchens und Zänkereyen“.

Am 24. Juni 1745 nachm. 3 Uhr versammelten sich die am Schießen teilnehmenden Einwohner Blankenhains auf dem Sandhügel vor der Lindenallee, der zum Festplatz hergerichtet worden war. Als „Schießloge“ war eine Laube gebaut worden mit Tannenreisig geschmückt, der Vogel hing auf einer Stange. Das Werk begann mit der Verlesung des „Schießreglements“, dann wurden „Bey völliger Versammlung derer angegebenen sämtl. Herren Schützen-Liebhabern die verfertigten Loose in einen Huth getan, und von jeden Schützen die gemachte Einlage mit 8 Groschen vorhero bezahlet und die Loose gezogen“. Die ersten drei Schuss wurden „vor Ihro Hochgräfl. Exzellenz durch den Herrn Kammerdiener Seltsam getan“. Den corpus schoss am folgenden Tag Herr Studiosus Hindersin. „Mit Musik und Begleitung der mehrigsten Liebhabern der Schützen-Compagnie wurde der Schützenkönig in sein Haus geführt“. Auf die einzelnen Teile des Vogels waren folgende Geldpreise gesetzt: corpus 1 Thlr. 12 Gr., rechter Flügel 21 Gr., linker Flügel 18 Gr., rechte Kralle 12 Gr., linke Kralle 11 Gr., Hals 10 Gr., Reichsapfel 9 Gr., Scepter 8 Gr., Kopf 8 Gr., Krone 8 Gr., Ring 8 Gr., Fähnlein 8 Gr. Das Fest schien soviel Anklang gefunden zu haben, dass man den Grafen bat, alljährlich ein solches feiern zu dürfen. Die Kanzlei gab ihre Erlaubnis dazu, „dass gebothenermaßen alljährlich ein Luft- und Probe-Vogel-Schützen gehalten möge, jedoch, dass dabey aller Exzeß oder Unordnung vermieden werde“. (10. August 1745).

Zum 2. Vogelschießen, am 24. Juni 1746 wurde auch der Stadtrat in feierlicher Weise eingeladen. Die Schützen versammelten sich aber nicht wie im Jahr zuvor auf dem Platz, sondern es wurde erst „der Schützenkönig von hiesiger Schützen-Compagnie aus seiner Behausung nebst Zuziehung des hiesigen Ausschusses abgeholet, ihnen das gefertigte Scepter überreichet und unter fliegender Fahne und klingenden Spiel in die unter der Lindenallee gemachte Schießhütte geführet.“ Am Tag vor Beginn des Festes waren erst einige Offiziere bestätigt worden. „Kämmerer Christoph Benjamin Hartmann wurde zum Schützenhauptmann, Kämmerer Joh. Christian Berthmann zum Lieutenant, der herrschaftl. Jäger Johann Sigismund Jägs zum Fähnrich, der Biermann Michael Heinrich Müller und Joh. Siegmund Fause zu Unter-Officiers angenommen.“. Zum Schützenkönig, heißt es im Protokoll, ist „Herr Fourier König declariret, ihm das von dem alten Schützenkönig der Schützen-Compagnie verehrte Schild angehenget, auch ihm das Scepter übergeben worden. Zum Schluss ist H. Fourier König unter Mucique nach dem Rathaus geleitet worden, woselbst er den Schützen den Königsschmaus gegeben hat.“ Von diesem Vogelschießen war auch dem Grafen von Hatzfeld, der sich damals in Prag aufhielt, Mitteilung gemacht und bemerkt worden, dass die Schützen-Compagnie eine ordentliche Vogelstange auf den Sandhügel bei der Lindenallee errichtet, und eine Fahne von grünen Taffend auf der einen Seite mit dero Hochgräfl. Exzellenz Hohen Namen und auf der anderen Seite mit dem Hochgräfl. Wappen versehen, machen lassen.“ Zugleich wurde der Graf zur Fahnenweihe eingeladen aber auch gebeten, der Schützen-Compagnie des ohnehin schlecht nährhaften Städtchens wegen des am Vogelschießen erforderlichen Abganges an Bier und anderen Victualien einige Zuwendung zu machen. Der Graf bedankte sich für die Einladung „und wenn er ein anderes Jahr in loco werde anwesend sein, so wolle er sich dazu einfinden und einstellen, indessen wünsche er einem jeden viel Glück dazu.“ Während des siebenjährigen Krieges, der Blankenhain genügend Einquartierungslasten bescherte, ruhte das Vogelschießen. Erst 1766 begann man sich seiner wieder zu erinnern. Im Teuerungsjahr 1771 wusste man nicht recht, was man tun sollte. Schließlich wurde beschlossen, doch ein Vogelschießen zu halten, zumalen da der Stadt allemahl einiger Nutzen dadurch zuwächset. Beim Schützenschmaus wurde jedoch „ anstatt eines Gastmahles nur Bier und Tobak verabreichet, weil alles sehr theuer zur menage war.“ Zwei Jahre darauf geleiteten die Schützen ihren langjährigen „Pritschenmeister“ und Diener zu Grabe, Caspar Heinrich Fiernau. Ihm hatte einst die Gesellschaft ein besonderes „Habit“ vom Schneidermeister Ludwig machen lassen, Koller und Hose aus „Frieß“ (20 Gr.), gefärbte Strümpfe und ein paar Schnallenschuhe. 26 Jahre hatte er in Ehren seine „Pritschenmeister“-Uniform getragen, die nun an seinen Nachfolger abgeliefert werden sollte. Das war der Witwe nicht mehr möglich, denn sie hatte diese bereits als praktische Mutter zu anderen notwendigen Dingen verarbeitet.

Der neue Pritschenmeister und „Aufwärter“ erhielt ein neues Paar Hosen mit der neuen Montur. Fernau erhielt beim Vogelschießen täglich 4 Groschen und „alle Jahre, daferne Vogelschießen gehalten wird, 1 Rthr. Für diese Besoldung musste er aber ohne Entgeld die Schützen-Compagnie zusammenrufen, auswärtige Einladungen bis auf drei Stunden Entfernung besorgen ohne Botenlohn, bei Wegen über drei Stunden erhielt er für die Stunde 1 Groschen Vergütung.

Für die Anfertigung des Vogels hatte 1749 Tischler Johann Heinrich Wildt 7 Thlr. 8 Gr. verlangt (für 3 große Scheiben 18 Gr.). Als Gewinne gab es zumeist Zinn- oder Porzellangegenstände, welche Zinngießer Frederking zu liefern pflegte. (1749: 14 Gr. Vor ein paar Leuchter, 20 Gr. Vor eine Thee-Kanne, 1 Thlr. 12 Gr. Vor ½ Dutzend Teller). Die zwölf Gewinne waren zugleich mit grünen und roten „Fähnchen“ aus „Taffend“ geschmückt, der aus Weimar stammte.

Außer der „Loge“, die einen ziemlich großen Umfang gehabt zu haben scheint, wird in den Rechnungen (1749) noch eine besondere „Ladebude“ erwähnt. Die Einladungen zum Vogelschießen lieferte, da es damals noch keinen Drucker in Blankenhain gab, Drucker Schreiber in Kahla. Georg Heinrich Berthmann und dessen „Consorten“ erhielten 1749 für drei Tage Musique 4 Thlr. 12 Gr.. Für den „Königsschmauß“ stellte 1753 Ratswirt Johann Nicolaus Rölle folgende Rechnung auf: vor Kalbfleisch 2 Thlr. 14 Gr., vor Rindfleisch 1 Thlr. 11 Gr. 9 Pfg., vor Baumöhl 4 Gr. 2 Pfg., vor Tobak 8 Gr., vor 10 St. Pfeifen 10 Pfg., 1 Pfd. Butter 2 Gr., die Ratsstube zu scheuern 2 Gr., vor Brot 16 Gr., dem Schneider-Handwerk 5 Gr.. Summa: 5 Thlr. 15 Gr. 9 Pfg.

Auch an Belustigungen sollte es am Schützenfest bald nicht mehr Fehlen. So hören wir von „Spielbuden, Würfeln, Rolettspielen und Pfarao.“

Am 21 Juli 1801 wurde der erste Ball im neuen Schießhaussaale abgehalten. Während der folgenden Kriegszeiten gehörte das Vogelschießen zu den vergangenen und vergessenen Dingen. Erst 1829 feierte es seine Auferstehung. Die Gesellschaft bildete sich von neuem. Am 6. August des folgenden Jahres donnerten zum ersten Mal die „neuen“ Schützenkanonen. Die alten waren Eigentum vom damaligen Bürgermeister Hercher gewesen und während der Kriegswirren verloren gegangen. 1829 hatte man die Tonndorfer „eisernen Böller geliehen“ und auf „Schiebekarren“ nach Blankenhain gebracht. Die neuen Stücke stammten aus dem Anhaltischen Eisenwerke „Mägdesprung“ am Harz. Nach der noch vorhandenen Rechnung kosteten sie:

4 ¾ Ctr. – Pfd. Gusswerk a Ctr. 6 Rthr.
3 Stück Kanonen 27 Rthr. 18 Gr. – Pfg.
selbige zu bohren a Stück 3 Thlr. 9 „ – „ – „ für 5 Pfd. Pulver zum Probieren a 4 Gr. – „ 20 „ – „
———————————–
Summa: 37 Rthr. 14 Gr. – „

Das Vogelschießen im Jahre 1830 erzählt von einem Ereignis besonderer Art. Einige Jenenser Studenten, Mitglieder der dortigen Burschenschaften, waren in ihrer studentischen Tracht mit Mütze und Band und in schnürenbesetzter Sammetpekesche erschienen, um auf dem Schützenplatz in Blankenhain einige lustige Stunden zu verleben. Am Abend zum Ball im Schießhaus stellten sich auch die tanzlustigen Musensöhne ein, mussten sich jedoch von einigen Bürgern und dem Vortänzer, einem Aufseher der Porzellanfabrik, sagen lassen, dass ihre Teilnahme am Schützenball nicht statthaft sei, da sie weder eingeladen noch in „ballmäßiger Kleidung“ erschienen wären. Doch Bruder Studio kehrte sich nicht an das Verbot und tanzte weiter. So kam es zu Reibungen zwischen den Studenten und Bürgern, welche die ganze Nacht und am folgenden Tage noch fortdauerten. Sie drohten einen ernsteren Charakter anzunehmen, als auch aufgehetzte Porzellanarbeiter sich einmischten und zu Tätlichkeiten sich fortreißen ließen. Nur nachdrücklichsten Vorstellungen gelang es, die über einige Studenten bereits verhängte Haft wieder aufzuheben. Enttäuscht verließen die Jenenser Gäste, die sich das Vogelschießen hier anders vorgestellt hatten, die Stadt und verhießen bei ihrer Abfahrt ihr baldiges Wiederkommen in größerer Zahl. So geschah es auch. Am Donnerstag, den 15. Juli, zogen ungefähr 3 bis 400 Musensöhne, also fast die gesamte akademische Jugend, nach Blankenhain, um die ihren Brüdern angetane Schmach zu rächen. Die Nachricht von ihrem Herannahen hatte sich im Städtchen bald verbreitet und die Bürger derartig in Schrecken versetzt, dass man sofort alle Läden und Türen der Häuser verschlossen hatte. Als die Studenten unter dem Gesang der parodierten Barkarole aus der damals sehr beliebten Oper „Die Stumme von Portici“
„Nun wird die letzte Stunde schlagen
Für dich, du armes Blankenhain!
Wir kriegen den Bürgermeister beim Kragen
Und sprechen: depreziert muss sein!
Sonst schmeißen wir die Fenster ein“
der Stadt sich näherten, erschien eine Deputation der Stadtbehörde, aus ehemaligen Studenten bestehend, deren Sprecher die „lieben Gäste“ in wohlgesetzter Rede namens der Stadt und der Schützengesellschaft willkommen hieß und um Entschuldigung der unangenehmen Vorfälle bat. Der Anführer der Studenten lud die Deputation ein, sich dem Zuge anzuschließen und des Weiteren sich zu gewärtigen. Vor dem Schießhaus angekommen wurde sofort die Schießhalle, in welcher sich die Gewehre der Schützen befanden, besetzt. Zufällig befanden sich an jenem Tage mehrere höhere Beamte aus Weimar in Blankenhain, welche zwischen den Studenten und Bürgern den Frieden vermittelten. Den Beteiligten wurde weitgehend Genugtuung zuteil, der eiligst geflüchtete Ballordner musste sich zu einer schriftlichen „demütigen Deprekation“ verstehen, die mehrere Wochen am „schwarzen Brett“ der Universität in Jena zu lesen war, und der Gendarm, der den Ausschreitungen der Fabrikarbeiter zugesehen hatte, ohne dagegen einzuschreiten, musste eine Disziplinarbestrafung über sich ergehen lassen. Bis in die späte Nacht hinein saßen Bürger und Studenten im Schießhaus gemütlich beisammen und eine Abteilung weimarischen Militärs, die zum Schutz der bedrängten Bürgerschaft nachträglich auf dem Plan erschien, konnte nur Zeuge davon sein, wie sich die „Strafexpedition“ in gegenseitiges Wohlgefallen aufgelöst hatte.

Zum hundertjährigen Jubiläum in den letzten Julitagen 1845 war auch der damalige Erbgroßherzog Karl-Alexander erschienen. Hauptmann Hercher und Schützenmeister Gastwirt Karl Kaufmann hatten am 24. Juli dem Hohen Herrn die Einladung zur Teilnahme überbringen können. Der hohe Gast verweilte längere Zeit auf dem Festplatz und beteiligte sich auch am Schießen mit. Bei seinem Abschied versprach er der Gesellschaft sein und der Frau Erbgroßherzogin Bildnisse, die allerdings erst 1853 hier anlangten.

Am deutschen Bundesfestschießen in Frankfurt a. Main 1862 nahmen auch zwei Vertreter der Blankenhainer Schützengesellschaft mit teil: Oekonomierat Wernsdorf in Magdala und Gastwirt Kaufmann von hier. In den letzten 60 Jahren spielten als Hauptleute eine Rolle Gastwirt Wilhelm Haase, Maurermeister Gustav Gutheil und Kaufmann Richard Key. Es war dem letzt Genannten noch vergönnt im Sommer 1920 die 175 jährige Jubelfeier an leitender Stelle mit zu begehen. Am 24. Januar 1922 geleitete den geliebten Hauptmann seine Kompagnie zu Grabe. Sein Nachfolger wurde Uhrmacher Friedrich Ansorg.

Vor dem Kriege aber konnten sich die Blankenhainer ein Vogelschießen nicht denken ohne Gustav Gutheil. Weilte er auch in Wien als Kapellmeister, zur Vogelschießenszeit war er in Blankenhain. Seine mit köstlichem Humor durchwürzten Geschichten, die er in Blankenhainer Mundart beim „Schützenessen“ vorzutragen pflegte, haben jene Stunden für die Teilnehmer zu unvergesslichen Stunden gemacht. „Er war ein treuer Blankenhainer.“

Auszug aus „Geschichte der Stadt und Herrschaft Blankenhain, 2. Teil (Von der Reformation bis zur Gegenwart)“ von Diakonus Walter Bankwitz, Blankenhain 1922; Seite 125 ff: Vom Blankenhainer „Vogelschießen“

Marie und Gustav Gutheil (Bild in der Sammlung Manskopf der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main)(Anmerkung: Gustav Gutheil, ein Sohn des Blankenhainer Bildhauers Louis Gutheil, war ein feinsinniger Musiker und Humorist. Anfangs in der Hofkapelle am Weimarischen Theater tätig, folgte er seiner Gemahlin, der Opernsängerin Marie Gutheil-Schoder, nach Wien, wo er bis zu seinem frühen Tode als Kapellmeister wirkte. Am 10. April 1914 ist er gestorben und ruht, wie er gewünscht, „darheem“ in seiner geliebten „blänkschen Motterare“.)

1949 wurden alle Schützenvereine per Erlass der Allierten verboten und aufgelöst . Zum Liquidator bestellte man Helmut Schmundt. Er und sein Schwager Walter Ditter verwahrten, ja versteckten zum Teil die Schätze der Blankenhainer Büchsenschützenkompanie und retteten sie so über die Zeit des Kommunismus.

Dreiundzwanzig Schützen gründeten am 30. März 1993 den traditionsreichsten Blankenhainer Verein wieder.
Nach umfangreichen Vorbereitungen trafen sich am 31. März 1993 um 19:00 Uhr im Gebäude der Firma Wachenfeld in Blankenhain zur Wiedergründung der Büchsenschützenkompanie Blankenhain von 1745 die folgenden Herrschaften:

• Bauchspieß Andreas, Revierförster
• Blöthner Gerold, Bürgermeister
• Döbrich Klaus, Bauamtsleiter
• Dotterweich, Rechtsanwalt
• Dr. Frank Ulrich, Tierarzt
• Erxleben Jürgen, Uhrmachermeister
• Füllsack Eberhard, Geschäftsführer
• Gebühr Reinhard, Klempnermeister
• Göltzner Uwe, Mitarbeiter des Ordnungsamtes
• Junghans Siegfried, Baumaschinist
• Kaiser Klaus, Mitarbeiter des Bauamtes
• Knabe Michael, Geschäftsinhaber
• Kroboth Herbert, Geschäftsführer
• Leitzbach Michael, Zimmerer
• Lemser Marek, Fleischermeister
• Menzel Horst, Schornsteinfegermeister
• Mönch Joachim, Baumaschinist
• Schüffler Reinhard, Geschäftsführer
• Füllsack Wolfgang, Bauleiter TGA

Als Ehrenmitglieder waren geladen:
• Ditter Walter
• Schmundt Helmut
• Schneider Eckardt, Bürgermeister von Blankenhain
• Wachenfeld-Teschner Fritz, Geschäftsführer der Fa. Wachenfeld

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